Antrag alleine ausfüllen?
Ich habe meinen Antrag eigenständig und ohne Hilfe ausgefüllt. Einerseits fand ich es nach einer ersten Sichtung gar nicht so schwer und andererseits wollte ich mir meiner Schmerzen noch einmal bewusst werden, wenn ich länger als eine halbe Stunde konzentriert arbeitend am Schreibtisch sitze. Das hat mir insofern geholfen, als dass ich die Schmerzen nun besser beschreiben konnte, was natürlich in Beiblatt XY Seite Drölf Punkt BLABLA gefordert ist. Leider ist es nämlich so, dass Schmerzen irgendwann “Normal” werden. Dadurch geraten sie ein Stück weit in den Hintergrund, verschwimmen, auch wenn sie natürlich immer da sind. Aber mit Worten zu Beschreiben, WO man genau Schmerzen hat, WIE sich diese auswirken und WAS diese Schmerzen auslöst – Das kann man oft nur noch allgemein beschreiben.
Wann kommt der Bescheid?
Ihr könnt euch jetzt in der Corona Zeit darauf einstellen, dass ein Antrag auch länger als ein halbes Jahr dauern wird. Ich habe meinen Antrag deshalb deutlich vor Ende des Krankengeldes gestellt. Ich will nicht riskieren, dass ich am Ende ohne Geld da stehe. Schließlich kann es immer sein, dass einem Gutachter oder einem Fallbearbeiter ein Furz quer sitzt und man dann in ein Widerspruchsverfahren muss. Für diesen Fall bin ich außerdem dem Sozialverband beigetreten, damit ich dann auf fundierte Hilfe bauen kann. Bitte beachtet, dass für die Inanspruchnahme der Leistung eine Wartezeit anfällt, sodass ihr auch hier früh genug eintreten solltet. Das ist auch wieder so eine Sache: Ist man gesund, denkt man nicht daran, dass ein Sozialverband einem groß nützen könnte. Man denkt dabei sofort an Kranke, Behinderte, alte Menschen, zu denen man ja selber nicht gehört. Aber ihr seht an meiner Geschichte, wie schnell man selber dazu gehört, eben krank, behindert und Rentner. Wenn man dann Hilfe benötigt, weil man sich z. B. einen Rechtsstreit nicht leisten kann, dann ist man sehr froh, wenn ein Verband sich an deine Seite stellt.
Und der Arbeitgeber?
Über eine Sache muss man sich jedoch im Klaren sein: Stellt man den Rentenantrag, wird während des Verfahrens unweigerlich der Arbeitgeber abgefragt. Dort wird eine Beschreibung der Tätigkeit und der Arbeitsplatzgestaltung angefordert. Spätestens ab diesem Zeitpunkt kann man seine Pläne nicht mehr verbergen und der Arbeitgeber kann einem rechtlich kündigen. Ich habe das Glück, einen großen Arbeitgeber zu haben, welcher mein Arbeitsverhältnis nicht von sich aus gekündigt hat. Vielmehr darf ich, sollte ich jemals gesund werden, wieder zurück kommen. Ich betone das, weil es für mich nicht selbstverständlich ist und ich froh bin, für solch ein Unternehmen arbeiten zu dürfen.